Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-01-22
Produktidentifikator
10x FX Buffer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
+1 703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
QIAGEN
E-Mail-Addresse
cpc@qiagen.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H371
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H371 Kann die Organe schädigen.
Verhütung
P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Mund ausspülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
tetramethylammonium chloride
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 3 H301: Giftig bei Verschlucken. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H371: Kann die Organe schädigen. einmalige Exposition, Kategorie 2