Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-08-02
Produktidentifikator
HPX 20
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Putoline Oil
E-Mail-Addresse
vib@putoline.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Da s Prod u k t i s t n i ch t ke n n zei c h n u ng s p fl ic h ti g a u f Gru n d d e s Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
Enthält
N,N-bis(2-ethylhexyl)-4-methyl-1H-benzotriazol-1-methylamine, N,N-bis(2- ethylhexyl)-5-methyl-1H-benzotriazol-1-methylamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.