Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-46-7
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), hydrotreated middle
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-79-6
Name der Chemikalie
Gas oils (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
N/A
EC/CAS
68937-41-7
Name der Chemikalie
Isopropylphenyl phosphate
Konzentration
N/A
EC/CAS
128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-08
Produktidentifikator
Formula GP SAE 2.5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydrauliköl
NOTRUFNUMMERN:
+31 (0)546 818165 (9 bis 16 Uhr, Montag zu Freitag)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Putoline Oil
E-Mail-Addresse
vib@putoline.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20-65 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte mittlere hydrocarbons, c11-c14, n-alkanes, isoalkanes, cyclics, <2% aromatics
R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 38 Reizt die Haut. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 23 Dampf nicht einatmen. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.