Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-04-26
Produktidentifikator
Glypure GL
Stoffname
1,4-Dioxan-2,5-dion
CAS-Nr.
502-97-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kosmetikprodukte, Körperpflege
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen
NOTRUFNUMMERN:
+1 760 476 3962
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PureTech Scientific LLC
E-Mail-Addresse
sds-support@puretechscientific.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augen- schutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Kann in Luft brennbare Staubkonzentrationen bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.