Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-180-5/79-14-1
Name der Chemikalie
Glycolic acid
Konzentration
>=90-<=100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-07-22
Produktidentifikator
Glyclean D99
Stoffname
Glykolsaeure
CAS-Nr.
79-14-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+1 760 476 3962
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PureTech Scientific LLC
E-Mail-Addresse
sds-support@puretechscientific.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Ergänzende Gefahrenhin- EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. weise
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen ver- wenden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augen- schutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.