Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-634-3
Name der Chemikalie
Oxalic acid, its esters and alkaline salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-04-11
Produktidentifikator
Holz-Bleichpulver
CAS-Nr.
144-62-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produktkategorien [PC
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)5541 7003-41/-64
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PUFAS Werk KG
E-Mail-Addresse
sds@pufas.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 ; H312 - Akute Toxizität (dermal) : Kategorie 4 ; Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Acute Tox. 4 ; H302 - Akute Toxizität (oral) : Kategorie 4 ; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
OXALSÄURE ; CAS-Nr. : 144-62-7
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des pH-Wertes.