SCHNELLZEMENT

Puag AG

Überarbeitet am : 2015-12-08

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-137-3/1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

<2,50

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-12-08

Produktidentifikator

SCHNELLZEMENT

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Bauchemisches Produkt zum Bauen, Modernisieren und Reparieren

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine Angaben verfügbar

NOTRUFNUMMERN:

Toxikologisches Informationszentrum Zürich

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Puag AG

E-Mail-Addresse

info@puag.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Eye Dam. 1; H318 Skin Irrit. 2; H315 STOT SE 3; H335 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Sensibilisierung der Atemwege und/oder der Haut basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:

Physikalische Gefahren

Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Portlandzement

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

Nach EG-Verordnung 1907/2006, Anhang XVII (47) gelten diese Zubereitungen als chromatarm. Der Anteil an wasserlöslichem Chromat (VI) liegt unter 2 ppm (mg/kg). Das Produkt ist nach Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) eingestuft und gekennzeichnet.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine Angaben verfügbar.

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