Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-11
Produktidentifikator
VIBXPERT AKKU - VIB 5.325
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Batterie für VIB 5.300, VIB 5.310, VIB 5.300-FL, VIB 5.300 SR und VIB 5.310 SR. Zum Aufladen dürfen nur die dafür vorgesehenen Ladegeräte verwendet werden
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 89 99 616-114 (24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Prüftechnik AG
E-Mail-Addresse
info@pruftechnik.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Lithiumbatterien sind gasdicht verschlossen und unschädlich sofern bei Gebrauch und Handhabung die Herstellervorschriften eingehalten werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt darf nicht kurzgeschlossen werden. Bei Kurzschluss (auch mit Metallschmuck oder Werkzeugen) können durch die hohen Ströme Feuer oder Verbrennungen verursacht werden . Mechanische Beschädigungen können zu inneren Kurzschlüssen führen. Die hohen fließenden Ströme führen zur Erhitzung des Akkus. Gehäuse aus Kunststoff können schmelzen und entflammen. Unter Umständen ist ein mechanischer Defekt nicht unmittelbar zu erkennen. Auch längere Zeit nach dem mechanischen Defekt kann es noch zum inneren Kurzschluss kommen. Der Elektrolyt ist brennbar. Ist Elektrolyt ausgelaufen, muss die Batterie sofort aus Feuernähe entfernt werden. Brennt eine Batterie, so können Reizungen infolge von entstehendem Rauch oder Dämpfen an Augen, Haut und Atemwegen auftreten.