Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
212-485-8/822-06-0
Name der Chemikalie
Hexamethylene diisocyanate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-01
Produktidentifikator
Aliphatisches Polyisocyanat
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vernetzer
NOTRUFNUMMERN:
145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Proplana AG
E-Mail-Addresse
info@proplana.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H332, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität, Inhalativ, Kategorie 4 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 Spezifische Zielorgan - Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 Eistufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R37 Reizt die Atmungsorgane R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Kodierung: GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hexamethylen-1,6-diisocyanat Homopolymer aliphatisches Polyisocyanat
Gefahrenhinweise
H 317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H 332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen H 335 Kann die Atemwege reizen H 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnungselemente EUH204
Enthält
Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P 280 Schutzhandschuhe tragen P 302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P 304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert P 312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
PBT
nicht anwendbar
vPvB
nicht anwendbar 4. Erste- Hilfe- Maßnahmen Allgemein: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Einatmung: Patient aus den Gefahrenbereich, an die frische Luft bingen, warm halten und ruhig stellen. Wenn Krankheitssymtome anhalten, ärztlichen Rat einholen. Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen. Mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Symptome auftreten Arzt aufsuchen. Augenkontakt: Die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange (mindestens 15 Minuten) mit möglichst lauwarmen Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Nicht als entzündlich eingestuft. Kann im Brandfall giftige und schädliche Gase emittieren. Geeignete Löschmittel: Schaum, Trockenlöschmittel, CO2, Wassernebel. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl. Besondere Gefahren: Bei Brand können giftige Gase (CO und CO2, Stickstoffoxide, SiO2), alipathische Fragmente, sowie HCN freigesetzt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät, Schutzanzug. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Benetze Bekleidung wechseln; Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden; das Einatmen der Dämpfe vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Gewässer, Grundwasser und Kanalisation kommen lassen. Verfahren zur Reinigung: Größere Mengen abpumpen, kleinere Mengen mit Wasser wegspülen, Abwasser laut Vorschrift beseitigen, Reste mit saugfähigen Materialien (Sand, Sägemehl o. ä.) aufnehmen, ordnungsgemäß entsorgen. Örtliche Behörden verständigen, wenn dies nicht verhindert werden kann.
Weitere Informationen
Vorsicht Rutschgefahr, Boden kann glatt sein. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.