Allgemeine Information
Version
5.0 (ersetzt Version 4.0
Überarbeitet am
2023-05-23
Produktidentifikator
Iodoacetamide
CAS-Nr.
144-48-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
(41) - 435082011, 1 703-527-3887, 1-800- 424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Promega Corporation
E-Mail-Addresse
chemicalregulatory@promega.com, de_custserv@promega.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H317, H330, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Iodacetamid
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 2 H330 Lebensgefahr bei Einatmen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. GHS07 Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme GHS06 GHS08 Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: 2-Iodacetamid Gefahrenhinweise