Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
≥2-<5%
Allgemeine Information
Version
21.0 (ersetzt Version 20.0
Überarbeitet am
2025-09-25
Produktidentifikator
Cell Lysis Buffer (CLC)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
1-800- 424-9300, +1 703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Promega Corporation
E-Mail-Addresse
productstewardship@promega.com, de_custserv@promega.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumlaurylsulfat Natriumhydroxid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE Gefahrenpiktogramme GHS05 Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung