Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
310-194-1/1332-58-7
Name der Chemikalie
kaolin
Konzentration
5 - 10
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
<2
Allgemeine Information
Version
3.6
Überarbeitet am
2025-07-08
Produktidentifikator
Promat -Kleber K84
1.3 Synonyme:
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für folgende Typen
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Promat AG
E-Mail-Addresse
office@promat.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 Ätzwirkung
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenklassen und Gefahren- Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren kategorien Schwere Augenschädigung/-reizung H318: Verursacht schwere Expertenurteil (Eye Dam. 1) Augenschäden. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H314: Verursacht schwere Verätzungen Expertenurteil (Skin Corr. 1A) der Haut und schwere Augenschäden.