Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
≥5
EC/CAS
231-442-4/7553-56-2
Name der Chemikalie
Iodine (I)
Konzentration
≥2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-03
Produktidentifikator
DESINTEC FL-Jodes
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Desinfektionsmittel
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H318, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H373 - Kann die Organe schädigen (Schilddrüse) bei längerer oder wiederholter Exposition (einatmung).
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann die Organe schädigen (Schilddrüse) bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isotridecanol, ethoxyliert; Phosphorsäure; Iod
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände, das Gesicht gründlich waschen. P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen.
Weitere Informationen
Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.