Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-12-03
Produktidentifikator
Glasfaser E-Glas Typ F2F
CAS-Nr.
65997-17-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Füllstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Profill GmbH
E-Mail-Addresse
r.biallas@profill-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
entfällt
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Hauptaufnahmewege verlaufen über die Lunge und den Magen-Darm-Trakt. Staub kann die Atemwege reizen und Symptome von Bronchitis verursachen. Das Glasfasermehl wird in der Form und Größe erzeugt, dass es außerhalb der nach TRGS 905 angegebenen Grenzwerte liegt. Von dieser Form des E-Glasfasermehls geht nach Aussage des Herstellers keine kanzerogene Gefahr aus. Das Gemisch ist aufgrund der Einstufungskriterien für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 kennzeichnungspflichtig.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung basiert auf der Verordnung (EG) 1272/2008 einschließlich ihrer Änderungen, sowie auf Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
Gefahrenpiktogramme
entfällt
Signalwort
entfällt
Gefahrenhinweise
entfällt · Sonstige Hinweise: Eine Kennzeichnung ist nicht notwendig, wenn die gefährlichen Eigenschaften in polymergebundener Form keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung darstellen. Dennoch ist der Inhalt eines derartigen Etiketts in Form dieses Sicherheitsdatenblattes zur Kenntnis zu bringen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar DE *