Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
Alphafließestrich CA-C20-F4 (E225)
1.2 Chemische Bezeichnung:
Alphafließestrich CA-C20-F4 (E225)
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Leicht nivellierbarer Calciumsulfatfließestrich
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Profibaustoffe Austria GmbH
E-Mail-Addresse
manfred.eisler@profibaustoffe.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 2.1. Einstufung des Gemischs (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenkategorien
Hautreizung / Schwere Augenschädigung/ -reizung 2 Sensibilisierung der Haut 1B Spezifische Zielorgan-Toxizität / (STOT) – einmalige Exposition
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 2.2. Kennzeichnungselemente (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Handhabung mit Wasser gründlich waschen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser P305 + P351 + P338 ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P321 Besondere Behandlung (siehe Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333 + P313 Bei Hautreizung oder –ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht erfüllt.