Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2015-05-29
Produktidentifikator
Mirapont Komponente B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polyurethanharz
NOTRUFNUMMERN:
GIFTNOTRUF BERLIN — 24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hager und Werken GmbH & Co. KG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H223+H229, H225, H226, H280, H304, H315, H317, H319, H332, H334, H335, H336, H351, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA entfällt : 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung : ADR, IMDG, IATA entfällt : 14.3 Transportgefahrenklassen : ADR, IMDG, IATA : Klasse entfällt : 14.4 Verpackungsgruppe : ADR, IMDG, IATA entfällt
Umweltgefahren
Nicht anwendbar. : 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. : Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrgut nach obigen Vorschriften. : UN "Model Regulation": - DE — (Fortsetzung auf Seite 8) Handelsname: Mirapont Komponente B (Fortsetzung von Seite 7) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften :15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch : Nationale Vorschriften: TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 402 - Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Inhalative Exposition TRGS 430 - Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutmaßnahmen TRGS 540 - Sensibilisierende Stoffe Berufsgenossenschaftliche Grundsätze: BGI 5304-27 (früher ZH 1/600-27) - Isocyanate : Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: - nach $ S(1) Nr. 1.MuchSchRiV, wenn der Luftgrenzwert überschritten ist - nach $ 22(1) Nr.6.JArbSchG, wenn der Luftgrenzwert überschritten ist : Wassergefährdungsklasse (nach VwVwS vom 17.05.99): WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. :15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. : Relevante Sätze H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R51/33 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. : Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord europeen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods JATA: International Air Transport Association GAS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Fortsetzung auf Seite 9) DE — Handelsname: Mirapont Komponente B (Fortsetzung von Seite 8) ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American C'hhemical Society) LC30: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4 Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2 Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2 Resp. Sens. 1: Sensitisation - Respirat., Hazard Category 1 Skin Sens. 1: Sensitisation - Skin, Hazard Category 1 Carc. 2: Carcinogenicity, Hazard Category 2 STOT SE 3: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 3 STOT RE 2: Specific target organ toxicity - Repeated exposure, Hazard Category 2 Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1 Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1 Aquatic Chronic 2: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 2 :# Daten gegenüber der Vorversion geändert DE — Seite 1/7 Sicherheitsdatenblatt . Mischbarkeit: N.A. . Fettlöslichkeit: N.A. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivitäf| . 10.1 Reaktivität: stabil unter Normalbedingugen. . 10.2 Chemische Stabilität: stabil unter Normalbedingugen. . 10.3 Möglichkeit gefährlichen Reaktionen: keine. . 10.4 Zu vermeidende Bedingugen: unter normalen Umständen stabil. . 10.5 Unverträgliche Materialen: keine spezifische. : 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine.
Produkt definition
Handelsname: Mirapont Agent Plus Spray - 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendunge, von denen abgeraten wird - 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereistellt + Hersteller/Lieferant: Hager und Werken GmbH & Co. KG Ackerstrasse 1, D-47269 Duisburg, Tel.: +49 203 992690 Auskunftgebender Bereich Produktsicherheit, Tel. +49 203 992690 Notrufnummer Sp TNOTRUF BERLIN — 24 h Notrufnummer 030 30686790 DEINER ENTE
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG und nachfolgender Änderungen Eigenschaften / Symbole: Keine . Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG & ‚Achtung, Aerosols 2, Entzündbares Aerosol. Behälter steht Druck. Kann bei Erwärmung bersten. Achtung, Skin Irrit. 2, Verursacht Hautreizungen. ® Achtung, Eye Irrit. 2, Verursacht schwere Augenreizung. Achtung, STOT SE 3, Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Achtung, Aquatic Acute 1, Sehr giftig für Wasserorganismen. Achtung, Aquatic Chronic 1, Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken.
Gefahrenpiktogramme
Fortsetzung auf Seite 2)
Gefahrenhinweise
H223+H229 Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 VonHitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd- quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. p211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Straub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch... Gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutztragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungenhinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Artz/anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe... Auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung:Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen. Spezielle Beschaffung: Keine
Enthält
n-Heptan Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelteschwere .
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
vPvB
Keine
PBT
Stoffe Keine
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken (Fortsetzung auf Seite 3)
Klassifizierungen
40%-<50% n-Heptan N. 67/548/CEE: 601-008-00-2 CAS: 142-82-5 EC: 205-563-8 F,Xn, Xi, N; R11-38-50/53-65-67 Flam.Lig. 2,H225; Asp.Tox.1, H304; Skin Irrit. 2,1315; STOT SE 3, H336; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410 >=15%-<20% Propan N. 67/548/CEE: 601-003-00-5 CAS: 74-98-6 EC: 200-827-9 F+, R12; Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt Flam. Gas 1, H220; Press. Gas H280 >=7%-<10% Butan[1] N. 67/548/CEE: 601-004-00-0 CAS: 106-97-8 EC: 203-448-7 F+, R12; Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt Flam Gas 1, H220; Press. Gas H280 >= 3%-<5% Naphta (Erdöl) mit Wasserstoff behandelte schwere REACH No:01-2119463258-33 CAS: 64742-48-9 EC: 919-857-5 Xn;R67-10-65-66 Flam. Lig. 3,H226 ; Asp. Tox. 1 H304 ; STOT SE 3, H336 >=1%-<3% und Isobutan[2] N. 67/548/CEE: 601-004-00-0 CAS: 75-28-5 EC: 200-857-2 F+, R12; Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt Flam. Gas 1, H220; Press. Gas H280 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen ‚4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen . Nach Hautkontakt: mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. . Nach Augenkontakt: bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. . Nach Verschlucken: auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN. . Nach Einatmen: den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten. . 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine . 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Keine. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zu Brandbekämpfung . 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: wasser, CO2. . Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen: im allgemeinen keines. . 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehenede Gefahren: die Explosions-bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen. Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch. : 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: geeignete Atemgeräte verwenden. Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffngen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen. Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen. (Fortsetzung auf Seite 4)