Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-05
Produktidentifikator
MGSLR285 /AD82 240KG
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bindemittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H341, H361fd, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr./Irrit. 2 H315 Eye Dam./Irrit. 2 H319 Skin Sens. 1 H317 Muta. 2 H341 Repr. 2 H361fd Aquatic Chronic 2 H411 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Klassifizierungen
Xn, R22 Xi, R36/38 R43 N, R51/53
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Nicht anwendbar.
Gesundheitsrisiken
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Umweltgefahren
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
2.2. Kennzeichnungselemente
OO
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
BEI Exposition oder falls betroffen Ärztliche Hilfe anfordern. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Lagerung
Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700 1,2,3-Propantriol, Glycidylether
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XII
Andere Gefahren
Keine bekannt.