Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-028-5/50-32-8
Name der Chemikalie
Benzo[a]pyren
Konzentration
0,0028
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-03-10
Produktidentifikator
KOHLENWASSERSTOFFHARZ HCR-105
Stoffname
Kohlenwasserstoffharz
1.3 Synonyme:
Aromatisches Kohlenwasserstoffharz; Erdölharze
CAS-Nr.
71302-83-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Form, in der der Verwendungsdeskriptoren Nummer | (Identified Use, IU) Stoff für diese
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung 1272/2008 und Richtlinie 67/548/EG nicht als Gefahrstoff eingestuft. NFPA-Einstufungen (Skala 0-4) Gesundheit = O Brandgefahr = 1 Reaktivität = O
Gesundheitsrisiken
2.2.1 Einatmen Wie auch bei anderen stauberzeugenden Materialien kann eine übermäßige Staubbelastung zu Reizungen der Atemwege führen. Zu den Symptomen gehören Husten, Niesen, Schleimproduktion und Atemnot. 2.2.2 Augenkontakt Wenn Partikel/Staub in die Augen gelangen, kann dies zu einer mechanischen Reizung führen. Es kann zu einer Rötung der Augen, Jucken und Tränenbildung kommen. 2.2.3 Hautkontakt Obgleich keine geeigneten Daten über die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen und Tiere bekannt sind, wird davon ausgegangen, dass dieses Material bei einer Aufnahme über die Haut kein Gesundheitsrisiko darstellt. 2.2.4 Hautreizung Bei längerem Hautkontakt kann es zu einer leichten Hautreizung kommen. Das geschmolzene Produkt kann zu Verbrennungen führen. 2.2.5 Einnahme Unter normalen Verwendungsbedingungen wird nicht davon ausgegangen, dass eine signifikante Verschluckungsgefahr besteht. Bei Verschlucken muss jedoch ein Arzt aufgesucht werden. 2.3 Umweltschutzmaßnahmen: Kann sich langfristig schädlich auf Lebewesen im Wasser auswirken Seite Avon 9 2.4 Physische Gefahr: Potenzielles Risiko einer Staubexplosion