Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
239-707-6/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
10-20
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-20
Produktidentifikator
3PTabs
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Sanitärreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SINGOLI”
E-Mail-Addresse
info@singoli.de, offerte@singoli.ch, luxembourg@singoli.org, info.at@singoli.org
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Aquatic Chronic 3 H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Met. Corr. 1 H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R36/38 Umweltgefährlich, R52/53 H319-Verursacht schwere Augenreizung. H315-Verursacht Hautreizungen. H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) (CD) ER Achtung
Verhütung
P234-Nur im Originalbehälter aufbewahren. P280-Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P314-Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P390- Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Entsorgung
P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang Xlll der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bIoaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang Xlll der Verordnung (EG) 1907/2006.