Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-041-4/102-60-3
Name der Chemikalie
N,N,N′,N′-tetrakis(2-hydroxypropyl)ethylenediamine
Konzentration
20 - 50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-12
Produktidentifikator
2K FAST FIX BLACK 60 SEC (A)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, +49 (0) 6131 19240, +352 8002 5500, +43 1 406 43 43, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pro Part International
E-Mail-Addresse
info@propart-international.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Andere Gefahren
Das Gemisch enthält keinen als PBT oder vPvB eingestuften Stoff in Konzentrationen oberhalb von 0,1 %. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.