Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-09-06
Produktidentifikator
Omnihand
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Händedesinfektionsmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6204 708780
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PRISMAN GmbH
E-Mail-Addresse
Alex.Metz@prisman.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.