Allgemeine Information
Version
1.01
Überarbeitet am
2022-10-30
Produktidentifikator
SOLSPERSE 27000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt ist nicht für private Endverbraucher vorgesehen, gekennzeichnet oder verpackt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 202 78 2499
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PPG Industries Lackfabrik GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verhütung
Nach Gebrauch gründlich waschen.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. P264, P501
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aromatic Ethoxylate
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt die Kriterien für PBT oder : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Acute Tox. 4, H302 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren