Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2026-09-10
Produktidentifikator
CATIONIC ADDITIVE
CAS-Nr.
5329-14-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488633-28
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung in Beschichtungen-Industriell
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt ist nicht für private Endverbraucher vorgesehen, gekennzeichnet oder verpackt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PPG Industries Europe Sàrl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
Antwort
BEI EINATMEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. P280, P304 + P310, P301 + P310, P303 + P361 + P353, P310, P501
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht
PBT
P B T
vPvB
vP vB den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Nein N/A Nein N/A Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
Andere Gefahren
Kann bei Dispersion ein explosionsgefährliches Staub-Luft-Gemisch bilden. Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Stoff mit einem Bestandteil Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Skin Corr. 1, H314 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.