Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
>=7- <10 >=1- <5
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
>=1 -<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-31
Produktidentifikator
AQUABASE PERLMUTT MISCHLACK
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Anwendungen, Verwendung durch Versprühen
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +44 1449 613161
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PPG (Austria) Handels GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Butoxyethanol 2-Propanol
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Eye Irrit. 2, H319 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung : Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren