Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-820-9/110-97-4
Name der Chemikalie
1,1'-iminodipropan-2-ol
Konzentration
≥3 ≥1
EC/CAS
203-906-6/111-77-3
Name der Chemikalie
2-(2-methoxyethoxy)-ethanol
Konzentration
≥1
EC/CAS
201-245-8/80-05-7
Name der Chemikalie
4,4'-isopropylidenediphenol
Konzentration
<0.1
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2024-09-27
Produktidentifikator
00004321082 Bremsflüssigkeit
1.3 Synonyme:
00004321082 ; 00004321086 ; N052766Z0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Verwendungen
NOTRUFNUMMERN:
+41-435082011
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Porsche Schweiz AG
E-Mail-Addresse
safetydata@porsche.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361fd, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361fd
Suspected of damaging fertility; Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzkleidung, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Bisphenol A (80-05-7)(¹) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Bisphenol A (80-05-7)(¹) XIII nicht erfüllen (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind aufgrund endokrin wirkender Bisphenol A (80-05-7)(¹) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361fd Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.