Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
266-046-0/142844-00-6
Name der Chemikalie
Zirconia Aluminosilicate Refractory Ceramic Fibres
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Produktidentifikator
METAPOR
1.2 Chemische Bezeichnung:
Synonyme
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Stofs oder Gemischs und Verwendungen,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird Füllstof, Massebestandteil bei der Herstellung von Bauprodukten, keramischen Produkten, Klebern und Dichtstofen, Zusatzstof in zementgebundenen Systemen
Herstellername
PORAVER GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 9188 9402-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PORAVER GmbH
E-Mail-Addresse
labor@poraver.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stofs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist ein anorganischer Stof und erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB. Bei der Handhabung und der Verarbeitung des Produktes kann aus dem trockenen Produkt einatembares kristallines Siliciumdioxid freigesetzt werden. Lang andauernder Aufenthalt in stark verstaubter Atmosphä- re bzw. das Einatmen von größeren Mengen an kristallinem Siliciumdioxid kann eine Lungenfibrose verur- sachen, üblicherweise auch als Silicose bezeichnet. Erste Symptome einer Lungenfibrose sind Husten und Atemlosigkeit. Bei möglicher Exposition in verstaubter Atmosphäre ist eine Überwachung bzw. Kontrolle zur Einhaltung der länderspezifisch festgelegten Grenzwerte notwendig. Es ist nicht bekannt, ob Metakaolin das endokrine System gemäß den in der Verordnung (EU) 2017/2100, der Verordnung (EU) 2018/605 oder der Verordnung (EU) 2020/878 festgelegten Kriterien nachteilig beeinflusst.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist kein gefährlicher Stof entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder der Verordnung (EU) 2020/878. Keine Klassifizierung.