Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-905-0
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-12
Produktidentifikator
Iron Remover
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
1-352-323-3500 International Emergency Hotline
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Poorboys World UK
E-Mail-Addresse
info@tge-consult.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriummercaptoacetat 2-Butoxy-ethanol (vgl. Butylglykol)
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff im Gemisch erfüllt nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.