Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-03-15
Produktidentifikator
Handreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kosmetika, Körperpflegeprodukte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Polytop GmbH
E-Mail-Addresse
info@polytop.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Nach deutschem wie europäischem Recht sind kosmetische Mittel von den Pflichten zur Kennzeichnung nach dem Chemikalienrecht und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen. In der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 „Sicherheitsdatenblatt“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für kosmetische Mittel keine Mitlieferung von Sicherheitsdatenblättern erforderlich ist. Auf europäischer Ebene sind – wie auch schon unter dem früheren Chemikalienrecht – kosmetische Mittel gemäß Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe b der REACH-Verordnung von den Vorschriften zu Sicherheitsdatenblättern ausgenommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.