Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-634-3/144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
1-<5%
Allgemeine Information
Version
3 1 - Ersetzt die
Überarbeitet am
2025-02-24
Produktidentifikator
Flugrostentferner 2000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialreiniger Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt ist nur für die vorgesehene Verwendung zu benutzen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Polytop GmbH
E-Mail-Addresse
info@polytop.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isotridecanol, ethoxyliert (>5-20 EO)¹, Oxalsäure
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter nicht mit dem Hausmüll entsorgen und gemäß den regionalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang 7 <5% nichtionische Tenside <5% anionische Tenside
Weitere Informationen
Emollentien
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Verarbeitungsdämpfe können die Atemwege, Haut und Augen reizen. Aerosolbildung vermeiden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Corr. 1A; H314 Eye Dam. 1; H318 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.