Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
1-<5
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-10-13
Produktidentifikator
Floperol A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bodenreiniger, manuelle und halbautomatosche Anwendung Grundreiniger, manuelle und halbautomatosche Anwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PolymerChemie Klaus Frericks
E-Mail-Addresse
info@polymerchemie.net
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP/GHS):
Gefahrenkategorien
Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen auf der Haut u. schwere Augenschäden H335 Kann die Atemwege reizen
Signalwort
Gefahr
Enthält
2-Amino-ethanol (vgl. Ethanolamin)
Gefahrenpiktogramme
GHS05-GHS07
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Einatmen von Staub/Nebel oder Aerosol verursacht Reizung der Atemwege. Gefahr der Hautresorption.