Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-07-25
Produktidentifikator
CRISTAL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU] CAR CLEANING PRODUCT
Herstellername
POLISHANGEL GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
POLISHANGEL GmbH
E-Mail-Addresse
customerservice@polishangel.net
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gesundheitsrisiken
Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Bemerkung Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
R-Sätze
R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. Gefährlichkeitsmerkmale Xn; R65 Xi; R36/38 R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrenpiktogramme
1.0 GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
Allgemeines: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S25 Berührung mit den Augen vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen Xn Gesundheitsschädlich
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.