Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-28
Produktidentifikator
SensorTack Release Spray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trennspray Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden
NOTRUFNUMMERN:
Notrufnummer der Gesellschaft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PMA/TOOLS AG
E-Mail-Addresse
info@pma-tools.de, msds@pma-tools.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenkategorien
Aerosole: Aerosol 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Aerosole vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.KAPITEL IV:
Sonderbestimmungen
FÜR ABFALLVERBRENNUNGSANLAGEN UND ABFALLMITVERBRENNUNGSANLAGEN
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Bei Ansammlung in tiefer gelegenen oder geschlossenen Räumen besteht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Dämpfe können sich über große Distanzen ausbreiten und durch Zündquellen zur Zündung, zum Flammenrückschlag oder zur Explosion gebracht werden. Im Gasraum geschlossener Gebinde können sich, insbesondere bei Wärmeeinwirkung, Dämpfe entzündlicher Lösemittel ansammeln. Feuer und Zündquellen sind deshalb fernzuhalten. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Dieses Material kann durch Hitze, Funken, Flammen oder andere Zündquellen (z.B. statische Elektrizität, Zündflammen, mechanische/elektrische Ausrüstung und elektronische Geräte wie Handys, Computer und Pager die nicht als eigensicher zugelassen sind) entzündet werden. Das Produkt wird durch Verspritzen oder Versprühen angewendet. Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. Bis zur völligen Verdampfung der entzündlichen Bestandteile besteht auch nach Gebrauch die Gefahr der Bildung explosionsfähiger Dampf-Luft-Gemische. Das Produkt ist mit einer versiegelten Sprühvorrichtung versehen. Gase unter Druck Andere schädliche Wirkungen: Kann Erfrierungen verursachen. Der Stoff im Gemisch erfüllt nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.