Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
25%
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
5%
EC/CAS
204-007-1/112-80-1
Name der Chemikalie
oleic acid
Konzentration
≤2,5%
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Pluratemp C (Basis & Katalysator)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Eugenolfreier provisorischer Zement zur problemlosen Befestigung von temporären Kronen, Brücken und Inlays sowie zum Verschluss kleiner einflächiger Kavitäten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pluradent AG & Co KG
E-Mail-Addresse
regulatory.affairs@pluradent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 – H315 - Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 – H319 - Verursacht schwere Augenreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist nach EG 1272/2008 als Medizinprodukt nicht kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenpiktogramme
F-530-QMS-27.01.16 GHS07
Signalwort
Gefahrenbezeichnung Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizungen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen.