Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-327-6/94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
≤2,5%
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Pluratemp C+B (Basis & Katalysator)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Universell einsetzbares, fluoreszierendes Composite- Material zur Herstellung von provisorischen Kronen, Brücken, Inlays und Onlays. Pluratemp C+B besteht aus Basis- und Katalysatorpaste
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pluradent AG & Co KG
E-Mail-Addresse
regulatory.affairs@pluradent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Sens. 1B – H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist nach EG 1272/2008 als Medizinprodukt nicht kennzeichnungspflichtig. F-530-QMS-27.01.16
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Gefahrenbezeichnung Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen.