Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-27
Produktidentifikator
Pluraetch
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Ätzgel mit 37%-iger Phosphorsäure zur Konditionierung von Schmelz und Dentin im Rahmen der adhäsiven Füllungstherapie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Kontakte mit empfindlichen Materialien vermeiden, ätzend! Nur für gewerbliche Anwender
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pluradent AG & Co KG
E-Mail-Addresse
regulatory.affairs@pluradent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1A - H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam.1 - H318 Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: C - ätzend F-530-QMS-27.01.16 R34 - Verursacht Verätzungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung : - Phosphorsäure
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahrenbezeichnung Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar