Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
276-957-5/72869-86-4
Name der Chemikalie
11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-enoic Acid, 4,4,6,16-tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethyl ester (31)
Konzentration
25% 10%
EC/CAS
202-327-6/94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
≤2,5%
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Pluracore DC (Basis & Katalysator)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dualhärtendes, fließfähiges, adhäsives Stumpfaufbau- und Wurzelstiftbefestigungssystem auf Composite-Basis zum adhäsiven Stumpfaufbau von vitalen und devitalen Zähnen sowie zur Befestigung von faserverstärkten Wurzelstiften
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich, Tel. +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pluradent AG & Co KG
E-Mail-Addresse
regulatory.affairs@pluradent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Sens. 1 – H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist nach EG 1272/2008 als Medizinprodukt nicht kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenpiktogramme
F-530-QMS-27.01.16
Signalwort
Gefahrenbezeichnung n. a.
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P312 BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar Nur im vorgegebenen Anwendungsbereich einsetzen.