Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-05
Produktidentifikator
PLANTIN FRUIT H
CAS-Nr.
7783-20-2
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)6 86 55 33 35
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PLANTIN
E-Mail-Addresse
plantin@plantin.fr
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung. Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Diese Mischung stellt keine physische Gefahr dar. Sicherheitsmassnahmen auf die anderen vorhandenen Produkte abstimmen. Diese Mischung stellt keine Gefahr für die Umwelt dar. Kein Umweltschäden bekannt oder vorhersehbar bei normaler Anwendung. Laut Verordnung 67/548/EWG, 1999/45/EG in der geänderten Fassung. Diese Mischung stellt keine physische Gefahr dar. Sicherheitsmassnahmen auf die anderen vorhandenen Produkte abstimmen. Diese Mischung stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar, ausgenommen allfälliger Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (siehe Abschnitte 3 und 8). Diese Mischung stellt keine Gefahr für die Umwelt dar. Kein Umweltschaden bekannt oder vorhersehbar bei normaler Anwendung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
ACHTUNG Gefahrenhinweise und zusätzliche Gefahrenangaben: H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise - Prävention: P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. Sicherheitshinweise - Intervention: P305 + P351 + P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leicht entzündlicher Staub-Luft Mischungen möglich. Die Mischung enthält keine 'besonders besorgniserregende Stoffe' (SVHC)>=0.1%, die von der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) gemäss Art. 57 der REACH-Verordnung veröffentlicht sind: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Das Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien für PBT bzw. vPvB, gemäss Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) n° 1907/2006.