Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-10
Produktidentifikator
PLANTALG MANGANESE
CAS-Nr.
7785-87-7
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum (STIZ) Kurzwahl: 145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PLANTIN
E-Mail-Addresse
plantin@plantin.fr
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG 2.1. Einstufung des Stoffs bzw. des Gemischs Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 (STOT RE 2, H373). Gefährlich für die aquatische Umwelt - Chronische Gefahr, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2, H411). Diese Mischung stellt keine physische Gefahr dar. Sicherheitsmassnahmen auf die anderen vorhandenen Produkte abstimmen. Laut Verordnung 67/548/EWG, 1999/45/EG in der geänderten Fassung. Schwerwiegende Auswirkungen nach längerer oder wiederholter oraler Exposition: Gesundheitsschädlich (Xn, R 48/22). Aquatische Toxizität, chronische Toxizität: giftig (N, R 51/53). Diese Mischung stellt darüber himaus keine physische Gefahr dar. Sicherheitsmassnahmen auf die anderen gleichzeitig vorhandenen Produkte abstimmen. 2.2. Etikettierung Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Gefahrenpiktogramme
GHS09 GHS08
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
025-003-00-4 MANGANSULFAT
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (beim Einatmen oder Verschlucken). H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweise
Entsorgung P501 Inhalt und Behälter in einer Sondermülldeponie für gefährliche Abfälle unterbringen, gemäss den örtlichen, regionalen, nationalen und / oder internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine 'besonders besorgniserregende Stoffe' (SVHC)>=0.1%, die von der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) gemäss Art. 57 der REACH-Verordnung veröffentlicht sind: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Das Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien für PBT bzw. vPvB, gemäss Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) n° 1907/2006.