Allgemeine Information
Version
2.1
Überarbeitet am
2024-02-21
Produktidentifikator
TERPLEX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch Wachstums-Regulatoren
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PLANTAN GmbH
E-Mail-Addresse
info@plantan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.