Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-234-3/104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
< 5
Allgemeine Information
Version
2.2
Überarbeitet am
2024-02-21
Produktidentifikator
MACETA 50
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PLANTAN GmbH
E-Mail-Addresse
info@plantan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H317, H318, H332, H336, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Aerosol, Dampf vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 - BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. bzw. PAMIRA.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H336 Kategorie 3, betäubende Wirkungen Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.