Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
500-024-6/9016-45-9
Name der Chemikalie
Nonylphenolethoxylates (NPEO)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-28
Produktidentifikator
Crystalbond 555
1.3 Synonyme:
keine
CAS-Nr.
9016-45-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Herstellung von Proben in der Elektronenmikroskopie
NOTRUFNUMMERN:
Landesberatungsstelle für Vergiftungserscheinungen, Berlin
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PLANO GmbH
E-Mail-Addresse
PLANO@PLANO-EM.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung und Kennzeichnung gemäß VO(EG)Nr.1272/2008
Gefahrenkategorien
Einstufung) Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4 H302 Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht schwere Augenreizung Kategorie 2 H319 Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 2 H411
Gefahrenpiktogramme
Codes (Kennzeichnung)) GHS 07 GHS 09
Signalwort
Achtung (H-Sätze und P-Sätze) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Vorbeugung P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Maßnahmen P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P 305 + P 351 + P 338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P 337 + P 313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P 403 + P 235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
P 501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Entsorgung (vergl. unter Punkt 13) zuführen.