Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
<1%
EC/CAS
201-291-9/80-56-8
Name der Chemikalie
α-pinene
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Version
1,0
Überarbeitet am
2020-07-01
Produktidentifikator
Dampfbad-Zusatz Eukalyptus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zusatz für Dampfbad
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Auskunft: + 41 44 251 66 66 oder
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Piniol AG
E-Mail-Addresse
info@piniol.ch, info@toxinfo.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenkategorien
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1B Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,8-Cineol (R)-p-Mentha-1,8-dien Pin-2(3)en
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.