Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-13
Produktidentifikator
Pingo Klarsicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Scheibenreinigungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Nach Geschäftszeiten: Informationszentrale für Vergiftungen, Freiburg
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pingo Erzeugnisse GmbH
E-Mail-Addresse
info@pingo.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der 67/548/EWG.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der verfügbarer Informationen sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung dieses Produktes keine bedeutenden gesundheitsschädigenden und umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.