Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9036-19-5
Name der Chemikalie
Octylphenolethoxylates (OPEO)
Konzentration
95-98
EC/CAS
9002-93-1
Name der Chemikalie
Octylphenolethoxylates (OPEO)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-15
Produktidentifikator
Triton X-100
CAS-Nr.
9002-93-1
Herstellername
Thermo Fisher Scientific Europe
NOTRUFNUMMERN:
(Deutschland) +49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pierce Biotechnology
E-Mail-Addresse
QA.Rockford@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4, H302 Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Chronic 2, H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG [Stoffrichtlinie] Xn; R22 Xi; R36 N; R51/53 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Octoxinol Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien : Nein. für PBT gemäß der P Nicht verfügbar. B Nein. T Nein Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien : Nein. für vPvB gemäß der vP Nicht verfügbar. vB Nein Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.