Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-11
Produktidentifikator
4-Iodophenol
CAS-Nr.
540-38-5
Herstellername
Thermo Fisher Scientific Europe
NOTRUFNUMMERN:
(Deutschland) +49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Pierce Biotechnology
E-Mail-Addresse
QA.Rockford@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H312, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4, H302 Acute Tox. 4, H312 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG [Stoffrichtlinie] Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen.
Verhütung
Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Schutzkleidung tragen.
Antwort
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4-Iodphenol Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien : Nein. für PBT gemäß der P Nicht verfügbar. B Nicht verfügbar. T Nein Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien : Nicht verfügbar. für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.