Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-27
Produktidentifikator
FEPA - 2.2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
ANORGANISCH GEBUNDENE SCHLEIFKÖRPER ZUM SCHLEIFEN VERSCHIEDENER MATERIALIEN 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der die freiwillige Produktinformation bereitstellt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
August Rüggeberg GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@pferd.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht anwendbar. Schleifmittel sind Erzeugnisse und keine gefährlichen Stoffe oder Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Siehe auch Nr. 8 und 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Schleifmittel sind Erzeugnisse und keine gefährlichen Stoffe oder Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deshalb nicht zu kennzeichnen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.