Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
≥1
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
≥0,1
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2026-01-08
Produktidentifikator
Micro Drill
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Instrumentenreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Peppler GmbH
Herstellername
Peppler GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Peppler GmbH
E-Mail-Addresse
info@peppler.de, sdb@drdeppe.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H400, H410, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Borsäure (10043-35-3) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Borsäure (10043-35-3) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung (EU) 2017/2100 oder Verordnung (EU) 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender Borsäure (10043-35-3) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente