Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
500-033-5/25068-38-6
Name der Chemikalie
4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane
Konzentration
50<=x%<100 25<=x%<50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-30
Produktidentifikator
RÉSINE GLAÇAGE PARTIE A
CAS-Nr.
25068-38-6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PEBEO S A
E-Mail-Addresse
cdedeyne@pebeo.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315). Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1, H317). Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2, H411). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Reizwirkung auf die Haut (Xi, R 38). Augenreizung (Xi, R 36). Sensibilisierung der Haut (Xi, R 43). Gefährlich für die akuatische Umwelt, chronische Toxizität: giftig (N, R 51/53). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
ACHTUNG
Produkt definition
603-074-00-8 REAKTIONSPRODUKT: BISPHENOL-A-EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULARGEWICHT <= 700 DÉRIVÉS ÉPOXYDIQUES
Weitere Informationen
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine 'sehr besorgniserregenden Stoffe' (SVHC) veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH : http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.