Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-10
Produktidentifikator
Loam Foam Concentrate
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung durch Verbraucher
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für vorgesehene Anwendungen verwenden
NOTRUFNUMMERN:
OHES Environmental Ltd 24-7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Peaty"s Ltd
E-Mail-Addresse
info@peatys.co.uk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Eye Dam. 1 H318 Aquatic Chronic 3 H412 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Dinatriummetasilicat; Alkohole, C12-14, ethoxyliert, Sulfate, Natriumsalze; Tetranatriumethylendiamintetraacetat; Amide, C8-18 (gerade nummeriert) und C18- ungesättigt, N,N-bis(hydroxyethyl)
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort Arzt anrufen. P501 - Inhalt und Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.