Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-11-18
Produktidentifikator
PCI VERGUSSMOERTEL
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für die Bauchemie
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCI Augsburg GmbH
E-Mail-Addresse
info.construction-chemicals@basf.com
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie')
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend.
R-Sätze
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (GHS) Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.